Die Studios, Praxen und Gesundheitseinrichtungen sind geschlossen. Es gibt keine oder nur noch wenige Einnahmen. Die Miete, Personalkosten, laufende Kredite etc. müssen trotzdem bezahlt werden. Was kann man in dieser Situation tun, um einen möglichen Liquiditätsengpass zu überbrücken?
Im Folgenden geben wir Ihnen einen Überblicke über mögliche Förderungen, die sie gegebenenfalls in Anspruch nehmen können. Bitte beachten Sie dabei, dass wir lediglich Informationen aus verschiedenen Quellen wiedergeben. Klären Sie die Details daher zum Beispiel mit Ihrem Steuerberater.
Soforthilfe vom Bund
Der Bund stellt insgesamt 50 Milliarden € als Soforthilfe zur Verfügung. Das Geld können kleine Unternehmen, Soloselbständige und Angehörige der Freien Berufe, die in finanzielle Nöte geraten sind, beantragen. Hierbei handelt es sich um eine Einmalzahlung für 3 Monate, die nicht zurückgezahlt werden muss. Die Soforthilfe ist abhängig von der jeweiligen Betriebsgröße:
- bis zu 9.000 € (bis zu fünf Beschäftigte/Vollzeitäquivalente)
- bis zu 15.000 € (bis zu zehn Beschäftigte/Vollzeitäquivalente)
Eine Übersicht über die zuständigen Behörden der einzelnen Bundesländer, bei welchen Sie die Soforthilfe beantragen können, finden Sie hier.
Weitere Informationen zur Soforthilfe finden Sie auf der Webseite vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.
KfW Kredit
Als weiteren Schutzschirm hat die Bundesregierung beschlossen, dass Unternehmen, Selbstständige oder Freiberufler einen Schnellkredit der KfW Bank erhalten. Der KfW-Schnellkredit für den Mittelstand richtet sich an Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitern.
Der Staat übernimmt dabei 100 % der Kreditrisiken.
Die wichtigsten Eckpunkte zum Schnellkredit sind:
- Förderkredit für Anschaffungen und laufende Kosten
- für Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitern, die mindestens seit Januar 2019 am Markt sind
- 100 % Risikoübernahme durch die KfW
- keine Risikoprüfung durch Ihre Bank
- Max. Kreditbetrag: bis zu 3 Monatsumsätze des Jahres 2019
» Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten erhalten max. 500.000 €
» Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten erhalten max. 800.000 €
- 10 Jahre Laufzeit
- Voraussetzung: Sie haben zuletzt einen Gewinn erwirtschaftet – entweder 2019 oder im Durchschnitt der letzten 3 Jahre
Arbeitsausfälle, welche aufgrund des Coronavirus entstanden sind, können mit Hilfe des Kurzarbeitergeldes in Teilen ausgeglichen werden. Kurzarbeit ist nicht von der Größe des Unternehmens abhängig und gilt bereits schon ab einem Arbeitsausfall von 10 %. Mitarbeiter können diese Leistung maximal 12 Monate beziehen und erhalten 60 % der Nettoentgeltdifferenz. Arbeitnehmer, die mindestens 1 Kind haben, erhalten 67 % des ausgefallenen Nettolohns. Die Beantragung von Kurzarbeit bei der Agentur für Arbeit erfolgt durch Sie als Arbeitgeber.