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Lockdown Light - Die neuen Regeln im Überblick

Lockdown Light – Die neuen Regeln im Überblick

Die Zahl der täglichen Corona-Neuinfektionen bleibt in Deutschland auf hohem Niveau und daher haben Bund und Länder sich darauf geeinigt, mit strengen Kontaktbeschränkungen und bestimmten Schließungen im Freizeitbereich die zweite Corona-Infektionswelle zu brechen.


Die Maßnahmen sind bis Ende November befristet, werden allerdings nach Ablauf von zwei Wochen durch die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder überprüft und gegebenenfalls angepasst.
Auch wir beobachten die aktuellen Entwicklungen gespannt und möchten Sie auf folgender Seite auf dem Laufenden halten.

Was ändert sich ab dem 2. November 2020?

 

Sport:

  • Fitnessstudios, Schwimm- und Spaßbäder werden geschlossen.

  • Der Amateursportbetrieb wird eingestellt, Vereine dürfen also nicht mehr trainieren.

  • Individualsport, also etwa joggen gehen, ist weiter erlaubt – allein, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand.

Dienstleistungen:

  • Massagepraxen werden geschlossen, weil hier der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.

  • Medizinisch notwendige Behandlungen etwa beim Physiotherapeuten sind weiter möglich

Wie verhält es sich mit Massagen?

Medizinisch notwendige Behandlungen (z. B. Physio-, Ergo-, Logotherapie, Podologie / Fußpflege) bleiben weiter möglich.
Derzeit sieht es so aus, dass auch die Heilpraktiker/innen-Praxen offen bleiben können. Wir prüfen derzeit die Verordnungen aller 16 Bundesländer, wie die Vereinbarungen zwischen Bundesregierung und Ministerpräsidenten der Länder vom 28.10.2020 konkret umgesetzt werden. Von uns ausgewertet sind die neuen Verordnungen aus Bayern, Berlin, Hessen, Niedersachsen, NRW, Rheinland-Pfalz, Sachsen und Sachsen-Anhalt. Dort sind keine Einschränkungen für Heilpraktiker aufgeführt.

 

Was gilt als Individualsport?

Unter dem Begriff Individualsport werden im Allgemeinen Sportarten zusammengefasst, die überwiegend auf den Leistungen des Einzelnen basieren und nicht primär in Mannschaften organisiert sind. Beispiele für Individualsport sind z.B. Joggen, Leichtathletik, Tennis, Golf. In wie weit die Ausnahme für Individualsport auf die einzelnen Sportarten angewandt werden kann, ist derzeit noch etwas unklar.

 

Welche Sportarten können aktuell ausgeübt werden?

Sport darf nur alleine oder mit einer anderen Person kontaktfrei unter Einhaltung der Abstandsregeln ausgeübt werden. Etwa Tischtennis, Badminton oder Tennis sind Sportarten, die die Vorgaben erfüllen. Auf Nachfrage konkretisiert die Senatsverwaltung für Inneres und Sport allerdings, dass in Hallen und Innenräumen nur noch Schulsport und Kadertraining stattfinden dürfen – auch das Tennismatch muss also unter freiem Himmel ausgetragen werden.
Das Personal Training mit dem eigenen Körpergewicht in der Natur darf mit einer anderen Person kontaktfrei unter Einhaltung der Abstandsregeln stattfinden.

 

Spezielle Regelung in Bayern: Dürfen EMS UND Mikrostudios offenbleiben?

Yoga-Studios und EMS-Studios sind keine Fitnessstudios nach § 10 Abs. 4 der 8. BayIfSMV. Diese sind als Dienstleistungsbetriebe mit Kundenverkehr nach § 12 Abs. 2 der 8. BayIfSMV anzusehen. Sowohl in Yoga- als auch in EMS-Studios wird in der Regel Individualsport ausgeübt. Das heißt ergänzend zu § 12 Abs. 2 der 8. BayIfSMV gilt § 10 Abs. 1 Satz 1 der 8. BayIfSMV und die Ausübung ist nur allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstands erlaubt.

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