
Mehrwertsteuersenkung – Was Sie als Anbieter wissen müssen
Werden meine Preise entsprechend des hinterlegten Steuersatzes prozentual gesenkt?
Nein, wir ändern ihre Angebotspreise nicht auf der machtfit Plattform. Ihre jetzigen angegebenen Preise bleiben bestehen.
Ist auf der Abrechnung von machtfit der neue vorübergehende Steuersatz hinterlegt?
Wenn Sie aufgrund einer Buchung über die machtfit Plattform eine Abrechnung von uns erhalten, ist der gesenkte Steuersatz hinterlegt. Wenn Sie normalerweise 19 % Mehrwertsteuer zahlen, ist ab Juli auf der Abrechnung ein Steuersatz von 16 % angegeben. Zahlen Sie einen reduzierten Steuersatz von 7 % ist entsprechend ein Satz von 5 % hinterlegt.
Ich bin von der Umsatzsteuer befreit. Muss ich hierbei etwas beachten?
Nein, Sie müssen nichts beachten, wenn Sie von der Umsatzsteuer befreit sind.
Ich senke meine Preise entsprechend der Mehrwertsteuersenkung und möchte den Rabatt gerne an meine Teilnehmer weitergeben. Was muss ich bei machtfit tun?
Es freut uns, dass Sie die Preissenkung an die Teilnehmer weitergeben möchten. Damit auch machtfit Nutzer davon profitieren, müssen Sie Ihre Preise auf der machtfit Plattform anpassen. Hierfür loggen Sie sich in ihren machtfit Account ein, gehen in Ihre Angebotsverwaltung und klicken rechts neben den jeweiligen Angeboten auf den blauen Button »Ändern«.
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