
Information der Zentrale Prüfstelle Prävention zu den Präventionskursen aufgrund des Coronavirus
Nachholtermine
Fehlende Kurseinheiten von Präventionskursen, die aufgrund der Unterbrechung nicht durchgeführt werden konnten, können bis zum 31.12.2020 nachgeholt werden.
Abrechnung einzelner Kurseinheiten
Wenn Teilnehmer nicht zu 80 % an einem Präventionskurs teilnehmen können, haben Sie trotzdem das Recht, Ihre absolvieren Kurseinheiten bei der jeweiligen Krankenkasse für die Rückerstattung der Kursgebühren einzureichen. Hierfür stellen Sie als Gesundheitsanbieter eine Teilnahmebescheinigungen über die tatsächlich absolvierten Kurseinheiten aus und weisen entsprechend auch nur den gezahlten Betrag aus. Wenn Sie die gesamte Kursgebühr vollständig rückerstattet haben, dürfen Sie keine Teilnahmebescheinigung ausstellen.
Weiterführung von Präventionskursen
Anbieter und Kursleiter haben nach Abstimmung mit den Teilnehmenden die Möglichkeit, zertifizierte Präventionskurse auf digitalem Wege (z.B. als Live-Übertragung) bis spätestens 31.12.2020 fortzuführen und zu beenden, sofern eine Unterbrechung des Kurses durch die Corona-Epidemie notwendig ist.
Beginn eines Präventionskurses auf digitalem Wege
Neben einer Weiterführung von Präventionskursen auf digitalem Wege, können während der Coronazeit zertifizierte Präventionskurse auch digital begonnen werden (Stichtag 25.03.2020). Diese Regelung ist zeitlich befristet, so dass die neu begonnenen Kurse bis zum 30.09.2020 abgeschlossen sein müssen.
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