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Betriebliches Gesundheitsmanagement im Öffentlichen Dienst – so unterscheidet sich die Finanzierung von der Privatwirtschaft

Betriebliches Gesundheitsmanagement im Öffentlichen Dienst – so unterscheidet sich die Finanzierung von der Privatwirtschaft

BGM Studien
Der Öffentliche Dienst hat eine lange Tradition in Deutschland und trägt zum Gemeinwohl der Gesellschaft bei. Auch die Behörden spüren den Druck der Digitalisierung und nehmen die Mitarbeiter dabei stärker ins Visier.

Interne Prozesse werden digitalisiert, effizienter gestaltet und die Mitarbeiterzufriedenheit soll bei der Umstrukturierung nicht zu kurz kommen. Betriebliches Gesundheitsmanagement im Öffentlichen Dienst kann ein Treiber der Digitalisierung sein und trägt gleichzeitig zur Wertschätzung der Mitarbeiter bei. Besonders der Öffentliche Dienst ist vom demografischen Wandel betroffen, da die Belegschaft ein hohes Durchschnittsalter aufweist.

Um die Gesundheit der Mitarbeiter und ihre Dienstfähigkeit erfolgreich zu fördern und Fehlzeiten zu reduzieren, ist eine konsequente Umsetzung der gesundheitsfördernden Maßnahmen nicht nur auf Bundesebene, sondern auch auf Länder- und Kommunalebene erforderlich.1 2 Die finanziellen und personellen Mittel für ein Betriebliches Gesundheitsmanagement im Öffentlichen Dienst fallen jedoch oft beschränkt aus, weshalb die Einführung eines Gesundheitsmanagements schwieriger durchzusetzen ist als in der Privatwirtschaft.

 

Den demografischen Veränderungen und Gesundheitsrisiken mit BGM entgegenwirken

Der Öffentliche Dienst besteht derzeit aus rund 4,5 Millionen Beschäftigten. Das Durchschnittsalter der Belegschaft hat sich hier in den letzten 15 Jahren verschoben: Der Anteil der über 55-Jährigen hat sich in diesem Zeitraum verdoppelt, während sich die Anzahl der 35-Jährigen halbiert hat. Außerdem ist die Zahl der 55-Jährigen fast doppelt so hoch wie in der privaten Wirtschaft. Solch eine Überalterung wird oft mit eingeschränkter Leistungsfähigkeit, weniger Motivation und verminderter Innovationsfähigkeit im Beruf gleichgesetzt. Um einer Verringerung der Leistungsfähigkeit entgegenzuwirken muss das Thema Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM), insbesondere bei älteren Mitarbeitern, in der Personalpolitik der öffentlichen Verwaltung eine gesonderte Stellung einnehmen.3

Steigende Anzahl älterer Mitarbeiter besser eingliedern

Um die Gesundheit der Mitarbeiter zu fördern und psychischen Erkrankungen wie Burnout vorzubeugen, kann ein Betriebliches Gesundheitsmanagement im Öffentlichen Dienst verschiedene Maßnahmen anbieten, die durch ein gut durchdachtes internes Marketing an die Belegschaft vermittelt werden. Beispielsweise können Bewegungs- und Entspannungsangebote dabei helfen einen Ausgleich zum ständigen Sitzen zu schaffen und die Stressresistenz zu erhöhen. Des Weiteren können Angebote zur gesunden Ernährung und Suchtprävention, Aktivitäten zur Veränderung der Organisationskultur, Seminare zur Konfliktbewältigung am Arbeitsplatz sowie die eigenständige Arbeitsgestaltung zu besseren Gesundheitsbedingungen in der Verwaltung beitragen. Auch das Ermöglichen von flexiblen Arbeitstagen, wie zum Beispiel das Arbeiten im Home-Office, kann Stress reduzieren.

 

Betriebliches Gesundheitsmanagement im Öffentlichen Dienst finanzieren

Bei der Finanzierung des BGMs in der Privatwirtschaft handelt es sich um eine Finanzierung mit Hilfe der dem Unternehmen zur Verfügung stehenden Ressourcen, bei der langfristige Planungen und Investitionen möglich sind. Außerdem werden Führungskräfte und Betriebsrat oft miteinbezogen. Die Einführung und Weiterplanung eines BGMs in der öffentlichen Verwaltung wird in der Regel aus Steuermitteln und Zuweisungen finanziert. Dabei kann die jährliche Finanzierung eines BGMs deutlich unsicherer sein als in der Privatwirtschaft. Wichtig ist auch, ob Gelder aus der Gesundheitsstrategie des Landes zur Verfügung stehen und welche Maßnahmen damit finanziert und implementiert werden können. Um finanzielle Mittel für ein Betriebliches Gesundheitsmanagement im Öffentlichen Dienst zu erhalten, müssen häufig Mehrheiten und politische Fraktionen von der Verwendung der Gelder überzeugt werden.2 Eine neutrale Kosten-Nutzen-Rechnung und die Rechtfertigung von Maßnahmen gegenüber politischen Akteuren können dabei helfen, die notwendige Unterstützung zu erhalten. Das bedeutet, dass die positiven Erfolge von gesundheitsfördernden Aktivitäten im Öffentlichen Dienst so schnell wie möglich präsentiert werden sollten. Haushaltsgelder werden meistens für zwei Jahre bestimmt. Erste Erfolge sollten also innerhalb dieses Zeitraums vermittelt werden.2

 

Was kann ein Betriebliches Gesundheitsmanagement im Öffentlichen Dienst kosten? 

Es gibt bereits einige Landkreise in Deutschland, die auf ein Betriebliches Gesundheitsmanagement im Öffentlichen Dienst für die Erhaltung der Mitarbeitergesundheit setzen. Ihre Erfahrungen zeigen, dass der Einsatz von qualifiziertem Personal einen besonders großen Einfluss auf den Erfolg von Betrieblichem Gesundheitsmanagement im Öffentlichen Dienst hat, denn diese Mitarbeiter müssen sich den Aufgaben des BGMs ausschließlich oder zu einem großen Teil widmen. Wenn auch interne präventive Maßnahmen für die Mitarbeiter angeboten werden sollen, so muss auch hierfür Personal bereitgestellt werden, was wiederum die Personalkosten erhöhen kann.6

Auch Sachkosten und Kosten für die Inanspruchnahme von externen Leistungen kommen noch hinzu. Diese sind für den Aufbau eines BGMs häufig nötig, da nicht genügend Ressourcen für den eigenständigen Aufbau zur Verfügung stehen.6 Kooperationen mit Krankenkassen und anderen Versicherungen können dabei eine von vielen Möglichkeiten sein, um eine Kostensenkung zu ermöglichen. Krankenkassen können besonders hilfreich sein, da diese nach § 20a Abs. 1 SGB V Leistungen zur Gesundheitsförderung im Betrieb erzielen.6

 

Ersparnisse durch BGM im Öffentlichen Dienst

Betrachtet man die Ersparnisse, die ein erfolgreiches Betriebliches Gesundheitsmanagement im öffentlichen Dienst erbringen kann, so lohnt es sich diese Kosten in Kauf zu nehmen. Die allgemein höhere Produktivität und Zufriedenheit der Belegschaft, geringere Fehlzeiten und Krankheitskosten sowie eine geringere Fluktuationsrate können dabei viele finanzielle Vorteile für die Verwaltung mit sich bringen.

 

Ein Bonus für Arbeitgeber: Die Steuerbefreiung für gesundheitsfördernde Maßnahmen

Nach §3 Nr. 34 EStG sind bei Leistungen des Arbeitgebers zur Gesundheitsförderung der Arbeitnehmer bis zu 600 EUR im Jahr pro Mitarbeiter steuer- und sozialversicherungsfrei. Jedoch gilt dies nur für Leistungen, die zusätzlich zu der vom Arbeitsverhältnis abhängigen geschuldeten Leistungen erbracht werden. Maßnahmen können nur gefördert werden, wenn sie der Qualität, Zweckbindung und Zielrichtung der Anforderungen der §20 SGB V und §20a SGB V entsprechen. Wird der Betrag von 600 EUR überschritten, so ist nur der überschrittene Betrag steuer- und sozialversicherungspflichtig.7 Die Begünstigung gilt laut §3 Nr. 34 EStG für alle Arbeitnehmer, einschließlich Geringverdienern sowie Gesellschafter-Geschäftsführern. Steuerpflichtige, die zum Beispiel Altersbezüge aus einem früheren Arbeitsverhältnis beziehen, werden von dieser Regel nicht erfasst. 7

Der Präventionsleitfaden des GKV-Spitzenverbandes liefert eine genauere Darstellung der Maßnahmen, die von der Steuerbefreiung unterstützt werden. Die gesetzlichen Krankenkassen haben in diesem Leitfaden Handlungsfelder und Qualitätskriterien für Gesundheitskurse aufgestellt, wozu folgende Bereiche zählen: Bewegungsgewohnheiten, Ernährung, Stressbewältigung sowie psychosoziale Belastungen und Suchtmittelkonsum.  Die Übernahme von allgemeinen Sportverein- oder Fitnessstudiobeiträgen vom Arbeitgeber zählen jedoch nicht zu steuerfreien Leistungen.8

Möchten Arbeitgeber ihre Arbeitnehmer noch stärker bei der individuellen Gesundheit unterstützen, so kann beispielsweise für Maßnahmen, die nicht unter §§20, 20a SGB V fallen, die 44 EUR Freigrenze für Sachzuwendungen laut § 8 Abs. 2 EStG genutzt werden. Diese Aufwendungen sind steuer- und sozialversicherungsfrei, solange sie den Betrag von 44 EUR pro Mitarbeiter und Monat nicht überschreiten.9 Weitere Informationen zur Steuerbefreiung können Arbeitgeber von einem Steuerberater oder dem Finanzamt erhalten.

 

Fazit

Ein Betriebliches Gesundheitsmanagement im Öffentlichen Dienst ist von großer Notwendigkeit. Da die älter werdende Belegschaft besonders viel Kopfarbeit leisten muss und durch Ausfälle sowie unbesetzte Stellen immer mehr Aufgaben auffängt, leidet sie nicht selten an psychischen Beschwerden. Eine Lösung hierfür wäre das Einführen eines BGMs und das Angebot von gesundheitsfördernden Maßnahmen. Die Finanzierung des BGMs ist schwieriger als in der Privatwirtschaft, da es weniger finanzielle Ressourcen gibt und mehrere Akteure von der Verwendung von Steuergeldern für ein Betriebliches Gesundheitsmanagement im Öffentlichen Dienst überzeugt werden müssen. Trotz alledem lohnen sich die Ausgaben für diesen Zweck: Gesündere, zufriedenere und produktivere Mitarbeiter können sich besser auf die Bedürfnisse der Bürger konzentrieren und erbringen ein leistungsfähigeres Nachgehen ihrer Aufgaben für die Gesellschaft. Außerdem sind spezifische Maßnahmen für die Förderung der Mitarbeitergesundheit bis zu 600 EUR für den Arbeitgeber steuer- und sozialversicherungsfrei.

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Quellen

  1. Landesvereinigung für Gesundheit und Akademie für Sozialmedizin Niedersachsen e.V. (2015) »Gesundheitsmanagement in der ÖV: Gesundheitsimpulse für die Praxis« URL: http://www.gesundheit-nds.de/images/pdfs/GM_14_01.pdf [10.07.2018]
  2. Haufe (2018) »BGM in der ÖV / 4 Besonderheiten und Abgrenzung zur freien Wirtschaft« URL: https://www.haufe.de/personal/haufe-personal-office-gold/bgm-in-der-oeffentlichen-verwaltung-4-besonderheiten-und-abgrenzung-zur-freien-wirtschaft_idesk_PI22608_HI9422985.html [10.07.2018]
  3. Lück-Schneider, D. & Kirstein, D. (2015) »Gesundheitsmanagement in der ÖV« URL: https://www.hwr-berlin.de/fileadmin/downloads_internet/publikationen/Beitraege_FB3/Tagungsband_26_GG.pdf [11.07.2018]
  4. Bundesarbeitsgemeinschaft für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (2017) »Arbeiten im Sitzen« URL: https://www.basi.de/portfolio-items/arbeiten-im-sitzen/ [10.07.2018]
  5. Pwc (2017) »Fachkräftemangel im öffentlichen Dienst: Prognose und Handlungsstrategien bis 2030« URL: https://www.pwc.de/de/offentliche-unternehmen/assets/pwc-fachkraeftemangel-oeffentlicher-dienst.pdf [15.07.2018]
  6. Deutscher Landkreistag (2011) »Gesundheitsmanagement in der Kreisverwaltung« URL: http://www.kreise.de/__cms1/images/stories/publikationen/bd-90.pdf [11.07.2018]
  7. Handelskammer Hamburg (2018) »Leistungen zur Förderung der Mitarbeitergesundheit« URL: https://www.hk24.de/produktmarken/beratung-service/recht_und_steuern/steuerrecht/ertragsteuer-lohnsteuer/einkommensteuer-lohnsteuer/steuerfreiheit-leistungen-gesundheitsfoerderung/1167766  [27. Juli 2018]
  8. GKV Spitzenverband (2018) »Leitfaden Prävention« URL: https://www.gkv-spitzenverband.de/krankenversicherung/praevention_selbsthilfe_beratung/praevention_und_bgf/leitfaden_praevention/leitfaden_praevention.jsp [27. Juli 2018]
  9. DynaMe (2018) »Steuerfreiheit von Leistungen zur Förderung der Mitarbeitergesundheit« URL: https://dyna-me.com/betriebliches-gesundheitsmanagement/steuervorteile-bgm/ [27. Juli 2018]

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