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Inflationsausgleich

5 Tipps zum Inflationsausgleich, um Mitarbeitende zu entlasten

Mitarbeitermotivation
💡 Das Wichtigste in Kürze:

  • Die Inflationsausgleichsprämie ist eine Maßnahme der Bundesregierung, nach der Arbeitgeber:innen bis zu 3.000 Euro steuer- und sozialversicherungsabgabenfrei an Beschäftigte auszahlen können.
  • Die Begünstigung startete am 26. Oktober 2022 und läuft bis zum 31. Dezember 2024.
  • Die Prämie ist zusätzlich zum Gehalt auszuzahlen und stellt eine freiwillige Leistung der Unternehmen dar.
  • Die Möglichkeiten für Unternehmen, im Sinne des Inflationsausgleichs Benefits an ihre Mitarbeitenden zu zahlen, sind zahlreich. Sie reichen von Beteiligungen an Arbeitswegkosten über Gutscheine bis zu Zuschüssen zur betrieblichen Altersvorsorge und Betrieblichen Gesundheitsmanagement.

Angesichts hoher Inflation sehen sich viele Bürger:innen mit enormen finanziellen Mehrbelastungen konfrontiert. Der Inflationsausgleich ist eine Maßnahme, mit der Arbeitgeber:innen ihre Beschäftigten entlasten und einen Beitrag zur Mitarbeiterbindung leisten.

Bundestag und Bundesrat haben eine Inflationsausgleichsprämie beschlossen, mit der Unternehmen ihren Mitarbeitenden steuer- und sozialabgabenfrei einen Zuschuss von bis zu 3.000 Euro zum Inflationsausgleich gewähren können. Neben einer Gehaltserhöhung gibt es für Unternehmen dabei zahlreiche alternative Benefits die Prämie einzusetzen.

Leitfaden Mitarbeiterbindung in Zeiten des Big Quits

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Was ist die Inflationsausgleichsprämie?

Die Bundesregierung hat die Inflationsausgleichsprämie¹ als Komponente des dritten Entlastungspakets vom 03. September 2022 beschlossen. Die Prämie basiert rechtlich auf dem Gesetz zur Umsatzsteuer auf Erdgas². Für Unternehmen und ihre Beschäftigten ist insbesondere Punkt 10 von Relevanz. Hiernach ist der Bund bereit, Unternehmen bei einem Betrag von bis zu 3.000 Euro von den Steuer- und Sozialversicherungsabgaben zu befreien und damit einen Beitrag zum Inflationsausgleich zu leisten. Entsprechende Benefits können Unternehmen an ihre Beschäftigten im Sinne der Mitarbeiterbindung auszahlen.

Für die Inflationsausgleichsprämie gilt ein Begünstigungszeitraum vom 26. Oktober 2022 bis zum 31. Dezember 2024.

Die gewährten 3.000 Euro können Unternehmen ohne Steuer- und Sozialversicherungsabgaben auszahlen. Hierbei kann die Auszahlung der Benefits entweder in einem Betrag erfolgen oder in mehrere Tranchen aufgeteilt werden. Die Benefits zur Mitarbeiterbindung können auf verschiedene Weise erfolgen.

Ein wichtiger Punkt ist, dass die Prämie zusätzlich zum bisherigen Gehalt der Beschäftigten geleistet werden muss. Es handelt sich dabei um eine freiwillige Leistung der Arbeitgeber:innen zur Mitarbeiterbindung.

Ebenso ist für Unternehmen zu beachten, dass die ausgezahlte Prämie im direkten Zusammenhang zur Inflation stehen muss. Darauf können Arbeitgeber:innen beispielsweise im Rahmen der Überweisung der Benefits hinweisen.

Warum ist die Gehaltserhöhung für Unternehmen nicht immer die beste Lösung?

Zur Mitarbeiterbindung der Beschäftigten gehört nicht mehr nur das Gehalt. Weitere Benefits wie z.B. Nebenleistungen und Weiterbildungsmöglichkeiten können ebenfalls einen positiven Effekt auf die Bindung und Zufriedenheit der Belegschaft haben. Da die Inflation, anders als von vielen Unternehmen erwartet, nicht nur von kurzer Dauer ist, gilt es beim Inflationsausgleich auch die langfristigen Kosten im Blick zu behalten.

Weiterhin gilt es zu beachten, dass Gehaltserhöhungen aufgrund von Steuern- und Sozialversicherungsabgaben nur teilweise auf den Konten der Mitarbeitenden ankommen. Alternative Benefits zum Inflationsausgleich wie Sachbezüge oder Zuschüsse können sich daher als vorteilhafter erweisen.

Aus Unternehmenssicht ergibt sich bei der Zahlung alternativer Benefits außerdem der Vorteil, die Lohnnebenkosten zu senken und gleichzeitig einen Beitrag zum Inflationsausgleich zu leisten.

5 alternative Benefits zum Inflationsausgleich

Für jeden Mitarbeitertyp ist das Passende dabei, von A wie Aqua Fitness bis Z wie ZumbaSteuerfreier Sachbezug

Eine Methode sind steuerfreie Extras zum regulären Gehalt, beispielsweise in Form von Gutscheinen. Hierbei ist jedoch der monatliche Freibetrag von 50 Euro zu beachten, damit der Sachbezug für den Mitarbeitenden auch steuerfrei bleibt. Die ersten Unternehmen arbeiten hierfür bereits mit Sachbezugskarten. Hierbei zahlen Unternehmen ihren Beschäftigten 50 Euro monatlich steuerfrei über eine Kreditkarte und bieten der Belegschaft damit höhere Flexibilität bei der Verwendung.

Sie können jedem Mitarbeiter 600 Euro pro Jahr steuerfrei für Gesundheitsförderung zur Verfügung stellen.Beteiligung an den Arbeitswegkosten

Weitere Benefits zur Mitarbeiterbindung können Unternehmen leisten, wenn sie die Kosten des Arbeitswegs übernehmen. Dies kann auf verschiedener Weise geschehen. Jobtickets oder Jobrad sind hier eine Möglichkeit, die sich insbesondere in Städten anbieten.

Alternativ können Arbeitgeber auch Tankgutscheine herausgeben. Das Spritgeld war bereits in der Vergangenheit eine beliebte Form des Benefits, unabhängig vom Inflationsausgleich.

Benefits in Form von Dienstwagen sind bei entsprechenden Unternehmens-Budgets ebenfalls als Maßnahme zum Inflationsausgleich möglich. Firmenwagen sind nicht nur Inflationsausgleich, sondern tragen auch zur Mitarbeiterbindung bei, da sie für Beschäftigte einen großen Vorteil darstellen. Firmenwagen können in den meisten Fällen auch für private Fahrten genutzt werden.

Betriebliche Altersvorsorge Wir unterstützen dich bei vermögenswirksamen Leistungen und der betrieblichen Altersvorsorge.Zuschüsse zur betrieblichen Altersvorsorge

Eine weitere Möglichkeit sind Zuschüsse zur betrieblichen Altersvorsorge. Aktuellen Statistiken zufolge schließen nur wenige Deutsche zusätzlich zur gesetzlichen Rentenversicherung eine betriebliche Altersvorsorge ab. Für Unternehmen gibt es hier eine Option, die Beschäftigten zu unterstützen. Seit 2022 ist ein Zuschuss seitens der Arbeitgeber:innen Pflicht. Bei Entgeltumwandlungen fließt ein Teil des Bruttomonatslohns ohne Steuer- und Sozialabgaben unmittelbar in die Altersvorsorge.

Online-Stream - Stellen Sie Ihre Präsenzangebote optional auch als Online-Stream ein und erreichen Sie unsere Nutzer deutschlandweit. Finanzielle Unterstützung für Gesundheit und Wohlbefinden

Der steuerfreie Sachbezug kann auch in die Gesundheit der Belegschaft investiert werden. Hierzu können das Betrieblichen Gesundheitsmanagement, Firmenfitnessangebote oder auch die Erstattung von Mitgliedsbeiträgen gehören. Neben der finanziellen Entlastung investieren Unternehmen auf diesem Wege gleichzeitig in die Gesundheit ihrer Mitarbeitenden und können Fehlzeiten und Langzeitausfällen vorbeugen.

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Weitere Beiträge zum Inflationsausgleich können Unternehmen leisten, indem sie Beschäftigten Benefits in Form von Kostenbeteiligungen bei Weiterbildungen bieten. Fort- und Weiterbildungen sind in Anbetracht großer Konkurrenz in vielen Branchen zudem unerlässlich für den Unternehmenserfolg. Um das Know-how zu stärken oder Mitarbeitende für eine bestimmte Position auszubilden, können Unternehmen die hierfür anfallenden Kosten steuerfrei übernehmen.

Fazit

Die Inflationsausgleichsprämie bieten Unternehmen die Möglichkeit ihre Mitarbeitenden finanziell zu entlasten. Neben einer dauerhaften Gehaltserhöhung gibt es noch viele weitere Möglichkeiten. Maßnahmen wie die Investition in das Betriebliche Gesundheitsmanagement oder Weiterbildungen stärken neben der finanziellen Entlastung die Mitarbeiterbindung und -zufriedenheit und nehmen damit langfristig Einfluss auf den Unternehmenserfolg.

 

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