5 Tipps zum Inflationsausgleich, um Mitarbeitende zu entlasten
💡 Das Wichtigste in Kürze:
- Die Inflationsausgleichsprämie ist eine Maßnahme der Bundesregierung, nach der Arbeitgeber:innen bis zu 3.000 Euro steuer- und sozialversicherungsabgabenfrei an Beschäftigte auszahlen können.
- Die Begünstigung startete am 26. Oktober 2022 und läuft bis zum 31. Dezember 2024.
- Die Prämie ist zusätzlich zum Gehalt auszuzahlen und stellt eine freiwillige Leistung der Unternehmen dar.
- Die Möglichkeiten für Unternehmen, im Sinne des Inflationsausgleichs Benefits an ihre Mitarbeitenden zu zahlen, sind zahlreich. Sie reichen von Beteiligungen an Arbeitswegkosten über Gutscheine bis zu Zuschüssen zur betrieblichen Altersvorsorge und Betrieblichen Gesundheitsmanagement.
Was ist die Inflationsausgleichsprämie?
Die Bundesregierung hat die Inflationsausgleichsprämie¹ als Komponente des dritten Entlastungspakets vom 03. September 2022 beschlossen. Die Prämie basiert rechtlich auf dem Gesetz zur Umsatzsteuer auf Erdgas². Für Unternehmen und ihre Beschäftigten ist insbesondere Punkt 10 von Relevanz. Hiernach ist der Bund bereit, Unternehmen bei einem Betrag von bis zu 3.000 Euro von den Steuer- und Sozialversicherungsabgaben zu befreien und damit einen Beitrag zum Inflationsausgleich zu leisten. Entsprechende Benefits können Unternehmen an ihre Beschäftigten im Sinne der Mitarbeiterbindung auszahlen.
Die gewährten 3.000 Euro können Unternehmen ohne Steuer- und Sozialversicherungsabgaben auszahlen. Hierbei kann die Auszahlung der Benefits entweder in einem Betrag erfolgen oder in mehrere Tranchen aufgeteilt werden. Die Benefits zur Mitarbeiterbindung können auf verschiedene Weise erfolgen.
Ein wichtiger Punkt ist, dass die Prämie zusätzlich zum bisherigen Gehalt der Beschäftigten geleistet werden muss. Es handelt sich dabei um eine freiwillige Leistung der Arbeitgeber:innen zur Mitarbeiterbindung.
Ebenso ist für Unternehmen zu beachten, dass die ausgezahlte Prämie im direkten Zusammenhang zur Inflation stehen muss. Darauf können Arbeitgeber:innen beispielsweise im Rahmen der Überweisung der Benefits hinweisen.
Warum ist die Gehaltserhöhung für Unternehmen nicht immer die beste Lösung?
Zur Mitarbeiterbindung der Beschäftigten gehört nicht mehr nur das Gehalt. Weitere Benefits wie z.B. Nebenleistungen und Weiterbildungsmöglichkeiten können ebenfalls einen positiven Effekt auf die Bindung und Zufriedenheit der Belegschaft haben. Da die Inflation, anders als von vielen Unternehmen erwartet, nicht nur von kurzer Dauer ist, gilt es beim Inflationsausgleich auch die langfristigen Kosten im Blick zu behalten.
Weiterhin gilt es zu beachten, dass Gehaltserhöhungen aufgrund von Steuern- und Sozialversicherungsabgaben nur teilweise auf den Konten der Mitarbeitenden ankommen. Alternative Benefits zum Inflationsausgleich wie Sachbezüge oder Zuschüsse können sich daher als vorteilhafter erweisen.
Aus Unternehmenssicht ergibt sich bei der Zahlung alternativer Benefits außerdem der Vorteil, die Lohnnebenkosten zu senken und gleichzeitig einen Beitrag zum Inflationsausgleich zu leisten.
5 alternative Benefits zum Inflationsausgleich
Steuerfreier Sachbezug
Eine Methode sind steuerfreie Extras zum regulären Gehalt, beispielsweise in Form von Gutscheinen. Hierbei ist jedoch der monatliche Freibetrag von 50 Euro zu beachten, damit der Sachbezug für den Mitarbeitenden auch steuerfrei bleibt. Die ersten Unternehmen arbeiten hierfür bereits mit Sachbezugskarten. Hierbei zahlen Unternehmen ihren Beschäftigten 50 Euro monatlich steuerfrei über eine Kreditkarte und bieten der Belegschaft damit höhere Flexibilität bei der Verwendung.
Beteiligung an den Arbeitswegkosten
Weitere Benefits zur Mitarbeiterbindung können Unternehmen leisten, wenn sie die Kosten des Arbeitswegs übernehmen. Dies kann auf verschiedener Weise geschehen. Jobtickets oder Jobrad sind hier eine Möglichkeit, die sich insbesondere in Städten anbieten.
Alternativ können Arbeitgeber auch Tankgutscheine herausgeben. Das Spritgeld war bereits in der Vergangenheit eine beliebte Form des Benefits, unabhängig vom Inflationsausgleich.
Benefits in Form von Dienstwagen sind bei entsprechenden Unternehmens-Budgets ebenfalls als Maßnahme zum Inflationsausgleich möglich. Firmenwagen sind nicht nur Inflationsausgleich, sondern tragen auch zur Mitarbeiterbindung bei, da sie für Beschäftigte einen großen Vorteil darstellen. Firmenwagen können in den meisten Fällen auch für private Fahrten genutzt werden.
Zuschüsse zur betrieblichen Altersvorsorge
Eine weitere Möglichkeit sind Zuschüsse zur betrieblichen Altersvorsorge. Aktuellen Statistiken zufolge schließen nur wenige Deutsche zusätzlich zur gesetzlichen Rentenversicherung eine betriebliche Altersvorsorge ab. Für Unternehmen gibt es hier eine Option, die Beschäftigten zu unterstützen. Seit 2022 ist ein Zuschuss seitens der Arbeitgeber:innen Pflicht. Bei Entgeltumwandlungen fließt ein Teil des Bruttomonatslohns ohne Steuer- und Sozialabgaben unmittelbar in die Altersvorsorge.
Finanzielle Unterstützung für Gesundheit und Wohlbefinden
Der steuerfreie Sachbezug kann auch in die Gesundheit der Belegschaft investiert werden. Hierzu können das Betrieblichen Gesundheitsmanagement, Firmenfitnessangebote oder auch die Erstattung von Mitgliedsbeiträgen gehören. Neben der finanziellen Entlastung investieren Unternehmen auf diesem Wege gleichzeitig in die Gesundheit ihrer Mitarbeitenden und können Fehlzeiten und Langzeitausfällen vorbeugen.
Mit der digitalen Gesundheitsplattform machtfit bieten Unternehmen der Belegschaft eine individuelle und flexible Methode etwas für die eigene Gesundheit zu tun. Die verschiedenen digitalen und Vorort-Angebote umfassen die Bereiche Entspannung, Ernährung und Bewegung und bieten somit eine breite Angebotsvielfalt. Arbeitger:innen haben zusätzlich die Möglichkeit die Mitarbeitenden mit einem hinterlegten Mitarbeiterbudget finanziell zu unterstützen.
Förderungen von Weiterbildungen
Weitere Beiträge zum Inflationsausgleich können Unternehmen leisten, indem sie Beschäftigten Benefits in Form von Kostenbeteiligungen bei Weiterbildungen bieten. Fort- und Weiterbildungen sind in Anbetracht großer Konkurrenz in vielen Branchen zudem unerlässlich für den Unternehmenserfolg. Um das Know-how zu stärken oder Mitarbeitende für eine bestimmte Position auszubilden, können Unternehmen die hierfür anfallenden Kosten steuerfrei übernehmen.
Fazit
Die Inflationsausgleichsprämie bieten Unternehmen die Möglichkeit ihre Mitarbeitenden finanziell zu entlasten. Neben einer dauerhaften Gehaltserhöhung gibt es noch viele weitere Möglichkeiten. Maßnahmen wie die Investition in das Betriebliche Gesundheitsmanagement oder Weiterbildungen stärken neben der finanziellen Entlastung die Mitarbeiterbindung und -zufriedenheit und nehmen damit langfristig Einfluss auf den Unternehmenserfolg.
Quellen
- https://www.bundesregierung.de/breg-de/inflationsausgleichspraemie-2130190
- https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/steuersenkung-gas-2125486
- https://www.tk.de/firmenkunden/service/fachthemen/jahreswechsel/inflationsausgleichspraemie-bis-3000-euro-2137838
- https://www.startupvalley.news/de/mitarbeiter-benefits/
- https://www.haufe.de/personal/hr-management/advertorial-inflationsausgleich-mit-benefits_80_575384.html
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