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CSR-Richtlinie: Alles was Sie jetzt wissen müssen

CSR-Richtlinie: Alles was Sie jetzt wissen müssen

Modernes Arbeiten
💡 Das Wichtigste in Kürze:

  • Die mit der Corporate Sustainability Reporting-Richtlinie (CSRD) eingeführte Berichtspflicht wird ausgeweitet, sodass mehr Unternehmen der Berichtspflicht unterliegen. 
  • Die neue CSR-Richtlinie tritt am 1. Januar 2024 in Kraft, womit die Berichtspflicht auch schon für das Geschäftsjahr 2023 gilt.
  • Die Standards zur Corporate Sustainability Reporting-Richtlinie (CSRD) sind verbindlich.
  • Von der Umsetzung der CSR-Richtlinie profitieren nicht nur die Kund:innen, Investor:innen und Geschäftspartner:innen, sondern auch die (Nachhaltigkeit der) Unternehmen selbst.

Was ist die CSR-Richtlinie, und welche Ziele verfolgt sie?

Seit 2017 muss die sogenannte europäische CSR-Richtlinie auch in Deutschland umgesetzt werden. CSR-Richtlinie ist die Abkürzung für »Corporate Social Responsibility« bzw. Corporate Sustainability Reporting-Richtlinie (CSRD), was im Deutschen als gesellschaftliche Unternehmensverantwortung oder unternehmerische Sozialverantwortung bezeichnet wird. 
 
Nach der Corporate Sustainability Reporting-Richtlinie (CSRD) sind Unternehmen dazu verpflichtet, Rechenschaft über ihr soziales und ökologisches Handeln abzulegen. Ziel der Richtlinie ist es, die sozialen und ökologischen Tätigkeiten eines Unternehmens für die Verbraucher transparenter zu machen. Gleichzeitig soll sie den Unternehmen selbst helfen, eventuelle Risiken oder Schwächen zu erkennen, um frühzeitig Gegenmaßnahmen ergreifen zu können und die Nachhaltigkeit des Unternehmens zu verbessern.

Für wen gilt die CSRD?

Die Richtlinie galt ursprünglich für alle kapitalmarktorientierten Unternehmen, Versicherungsunternehmen und Kreditinstitute, die folgende Kriterien erfüllen: Sie beschäftigen in einem Geschäftsjahr im Durchschnitt mehr als 500 Mitarbeitende und erzielen eine Bilanzsumme von mehr als 20 Millionen Euro (alternativ: einen Umsatz von mehr als 40 Millionen Euro).

Nach einem im April 2021 veröffentlichten Gesetzesentwurf der Europäischen Kommission wird der Geltungsbereich der CSR-Richtlinie jetzt jedoch erweitert. Demnach soll die Berichterstattungspflicht auf alle Großunternehmen und börsennotierten Unternehmen ausgedehnt werden. Konkret sollen zukünftig alle Unternehmen (unabhängig von ihrer Kapitalmarktorientierung) ab 250 Mitarbeitenden unter die Berichtspflicht fallen und es soll auch für kleine und mittelständische Unternehmen Berichterstattungsstandards geben. In diesen wird festgelegt, welche Informationen in dem Bericht enthalten sein sollen und in welcher Form diese dargestellt werden sollen.

Die Berichtspflicht gilt demnach dann auch für kleine und mittlere Unternehmen (Ausnahme: Kleinstunternehmen), die mindestens zwei der folgenden drei Merkmale erfüllen: Das Unternehmen hat (1) mindestens 10 Beschäftigte, weist (2) eine Bilanzsumme von mehr als 350.000 Euro oder (3) einen Nettoerlös von mehr als 700.000 Euro auf.

Für wen gilt die Berichtspflicht?

 

Mindestens 10 Beschäftigte

BilanzsummeNettoerlös

 

Welche Bereiche umfasst die CSR Richtlinie?

Die CSR-Richtlinie betrifft im Wesentlichen die Themenbereiche Umwelt, Menschenrechte, Arbeitnehmer- und Sozialbelange sowie Nachhaltigkeit. Konkret sollen Angaben gemacht werden zu:

  1. Umweltzielen wie Klimaschutz, die Anpassung an den Klimawandel, Umweltverschmutzung, biologische Vielfalt und Ökosysteme sowie Kreislaufwirtschaft, Wasser- und Meeresressourcen
  2. Gesellschaftlichen Belangen wie Arbeitsbedingungen (z. B. Löhne, Vereinbarkeit von Beruf- und Privatleben), Menschenrechte, Chancengleichheit
  3. Aspekten der Unternehmensführung wie Unternehmenskultur und -ethik, politisches Engagement, Nachhaltigkeit, Qualitäts-, Kontroll- und Risikomanagement

Zu diesen Bereichen müssen Erklärungen abgegeben werden. Dies konnte bislang entweder in Form einer Ergänzung zum bestehenden (finanziellen) Lagebericht geschehen oder als eigenständige Erklärung, zum Beispiel als separater Nachhaltigkeitsbericht. Eine solche separate Erklärung musste spätestens vier Monate nach dem Ende des Geschäftsjahres veröffentlicht werden. 
 
Zukünftig sollen die geforderten Informationen nicht mehr separat veröffentlicht werden, sondern immer Teil des Lageberichts des Geschäftsberichts sein. Durch die Einführung einheitlicher Standards soll es leichter werden, die Berichte zu kontrollieren und vergleichbarer zu machen. 

Aufgaben und Tipps für Unternehmen

Bislang gab es keinen vorgeschriebenen Berichtsstandard für die Erfüllung der CSR-Richtlinie. Jedes Unternehmen, das der Berichtspflicht unterliegt, konnte zwischen verschiedenen Rahmenwerken (nationaler, europäischer oder internationaler Art) wählen. Es war theoretisch auch möglich, mit entsprechender Begründung keinen der Standards zu verwenden. Zukünftig sollen die im Rahmen der Berichtspflicht vorgegebenen Standards jedoch verbindlich sein.

💡 Wichtig: Die neue CSR-Richtlinie soll zum 1. Januar 2024 in Kraft treten. Das bedeutet, dass sie schon für das Geschäftsjahr 2023 gilt.

Da es sich hierbei um eine Berichtspflicht handelt, drohen den betroffenen Unternehmen bei Missachtung empfindliche Strafen – einschließlich behördlicher Bußgelder. Um dies zu vermeiden, sollten die Unternehmen spätestens jetzt damit beginnen, sich mit den Vorgaben der Berichterstattung vertraut zu machen.

CSR-Richtlinie als Chance für Unternehmen

Die CSR-Berichterstattung scheint auf den ersten Blick vor allem mit einem deutlichen Mehraufwand für die Unternehmen verbunden zu sein. Tatsächlich bringt sie aber auch viele Vorteile mit sich und stellt damit auch eine Chance im Sinne der Nachhaltigkeit dar. Die drei wichtigsten Vorteile sind:

  1. Durch die Berichtspflicht werden sozusagen automatisch Schwachstellen bei den genannten Bereichen aufgedeckt, deren Verbesserung mit einer hohen Kostenersparnis einhergehen kann.
  2. Transparenz, Nachhaltigkeit und vor allem der Nachweis verantwortungsvollen Handelns nach der CSR-Richtlinie leistet einen wichtigen Beitrag zu einem positiven Image und steigert das Ansehen des Unternehmens – sowohl bei Geschäftspartner:innen als auch bei Kund:innen.
  3. Eine umfangreiche und gute CSR-Dokumentation lässt auch Investor:innen aufhorchen. Immer mehr Kapitalgebende beziehen in ihre Investitionsentscheidungen nicht nur finanzielle Fakten ein, sondern auch Nachhaltigkeit und andere Aspekte, die in der CSR-Richtlinie von Bedeutung sind. 

Konkrete Beispiele:

Die Berichtspflicht kann Unternehmensbereiche mit hohem Energieverbrauch aufdecken, die in diesem Ausmaß vielleicht noch gar nicht bekannt waren. Mit diesem Wissen lassen sich Optimierungsmaßnahmen zu mehr Nachhaltigkeit entwickeln und implementieren, mit deren Hilfe sich der Energieverbrauch (und damit auch die Kosten) möglicherweise erheblich senken lassen.

Auch die Stärken und eventuelle Schwächen im  Betrieblichen Gesundheitsmanagement können im Rahmen der Umsetzung der CSR-Richtlinie genauer beleuchtet werden. Hier lassen sich durch eine Optimierung der Maßnahmen nicht nur die Arbeitszufriedenheit und -motivation der Beschäftigten verbessern, sondern im besten Fall durch eine Verringerung des Krankenstands auch Fehlzeiten reduzieren. 

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Fazit

Die europäische Corporate Sustainability Reporting-Richtlinie (CSRD) verpflichtet Unternehmen, Berichte über ihr soziales und ökologisches Handeln abzugeben, um es transparenter zu machen. Der Geltungsbereich der CSR-Richtlinie soll von kapitalmarktorientierten Unternehmen auf alle Großunternehmen und börsennotierten Unternehmen erweitert werden. Künftig müssen alle Unternehmen mit mindestens 250 Mitarbeitenden über die Bereiche Umwelt, Menschenrechte, Arbeitnehmer- und Sozialbelange sowie Nachhaltigkeit Auskunft geben. Die geforderten Informationen sollen Teil des Lageberichts werden, und es sollen einheitliche Standards eingeführt werden, um die Berichte kontrollierbarer und vergleichbarer zu machen.

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