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Betriebliche Gesundheitsförderung steuerfrei etablieren nach § 3 Nr. 34 EstG

Betriebliche Gesundheitsförderung steuerfrei etablieren nach § 3 Nr. 34 EstG

BGM Know-how
Der § 3 Nr. 34 EstG entlastet Unternehmen bei den finanziellen Aufwänden für die Betriebliche Gesundheitsförderung. Unternehmen können bis zu 600 € jährlich in die Mitarbeitergesundheit investieren – und das ohne Steuern dafür zahlen zu müssen.Die Steuerbefreiung der Unternehmen soll Anreize schaffen die Mitarbeitergesundheit zu fördern. Viele Unternehmen machen bereits von diesem Steuervorteil Gebrauch.

Die Betriebliche Gesundheitsförderung (BGF) ist eine gute Möglichkeit für Unternehmen, die Gesundheit der Belegschaft aktiv zu fördern. Ihr Ziel ist es, die Gesundheit der Beschäftigten zu stärken und Belastungen, die sich negativ auswirken können, zu verringern. Der Erhalt der physischen und psychischen Gesundheit bedeutet gleichzeitig den Erhalt der Arbeitsfähigkeit.

Betriebliche Gesundheitsförderung zahlt sich aus – 600 € für Mitarbeitende steuerfrei

Angesichts der Vorteile, die BGF bietet, zahlen sich die anfänglichen Mehrkosten aus: In Euro ausgedrückt, sparen sie mit jedem in die Betriebliche Gesundheitsförderung investierten Euro durch den Rückgang der Fehlzeiten 2,70 € ein. Das ergab eine Zusammenstellung der wissenschaftlichen Evidenz von 2012-2018, die im iga.Report 28 »Wirksamkeit und Nutzen arbeitsweltbezogener Gesundheitsförderung und Prävention« veröffentlicht wurde.2

Um BGF für Arbeitgeber:innen noch attraktiver zu gestalten, gibt es für gesundheitsfördernde Maßnahmen steuerfreie Zuschüsse.Bis zu 600 € pro Kalenderjahr und pro Mitarbeiter:in können Unternehmen für zertifizierte Maßnahmen steuerfrei ausgeben. Hierzu gehören unter anderem Ernährungs- und Bewegungsprogramme, aber auch Angebote zur Suchtprävention oder Stressbewältigung.

Was müssen Unternehmen beachten?

Voraussetzung für die steuerliche Förderung ist, dass die Betriebliche Gesundheitsförderung den Anforderungen entspricht, die in § 20 und 20b SGB V an die Qualität, Zweckbindung und Zielgerichtetheit von geeigneten Maßnahmen gestellt werden. Sowohl die Krankenkassen als auch die Zentrale Prüfstelle Prävention (ZPP) nehmen entsprechende Zertifizierungen vor. Darüber hinaus ist die steuerliche Förderung auch für andere verhaltensbezogene Maßnahmen möglich, die den Vorgaben entsprechen, die im Leitfaden Prävention genannt sind. Ein typisches Beispiel hierfür ist die sogenannte »Bewegte Pause«.

Das Bundesgesundheitsministerium weist darauf hin, dass Massagen oder physiotherapeutische Behandlungen sowie Mitgliedsbeiträge für Fitnessstudios oder Sportvereine von der Förderung ausgeschlossen sind. Weitere Details sind dem Leitfaden Prävention von dem Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) zu entnehmen.Die Ausnahme bilden Maßnahmen, die nicht zertifiziert sind und trotzdem steuerfrei abgerechnet werden können. Das kann zum Beispiel vorkommen, wenn sie unter die 44-€-Freigrenze fallen.

Viele Unternehmen fördern dennoch Leistungen, die von steuerfreien Zuschüssen ausgeschlossen sind: Mit einem möglichst breiten Angebot steigt die Aktivität der Belegschaft und somit verbessert sich das Gesundheitspotenzial im Betrieb und das Wohlbefinden der Belegschaft.

steuerfreie Gesundheitsmaßnahmen

Beispiele für steuerfreie Gesundheitsmaßnahmen

Betriebliche Gesundheitsförderung soll Krankheitsrisiken verringern und die Gesundheit der Mitarbeitenden fördern. Beispiele für zertifizierte Gesundheitsmaßnahmen sind:

  • Rückenschule
  • Yoga
  • Fitnesskurse (online/offline)
  • Ernährungsberatung
  • Kurse und Coachings zum Stressmanagement
  • Raucherentwöhnung
  • Fitness- und Ernährungsapps

Bei machtfit haben Unternehmen zahlreiche Angebote aus all diesen Bereichen auf einer Plattform gebündelt aus denen Ihre Belegschaft frei wählen kann. Neben den Gesundheits- und Fitnesskursen  gibt es umfassende Informationen rund um die Themen Gesundheit und Sport, wie z. B. Trainingspläne, Ernährungstipps und Hintergrundartikel. Damit gehen Sie als Arbeitgeber:in auf die individuellen Bedürfnisse Ihrer Belegschaft ein und stärken somit die Gesundheit aller Beschäftigten.

Welche Vorteile bringt Betriebliche Gesundheitsförderung?

Von BGF-Maßnahmen profitieren Mitarbeitende und Unternehmen gleichermaßen. Das Bundesgesundheitsministerium weist darauf hin, dass die im Rahmen der BGF durchgeführten Maßnahmen unter anderem:

  • den Gesundheitszustand der Belegschaft verbessern
  • Belastungen und gesundheitliche Risiken verringern
  • die Zahl der notwendigen Arztbesuche reduzieren können.

Durch Prävention steigt die Leistungsfähigkeit und Arbeitszufriedenheit der Mitarbeitenden; Betriebsklima und Lebensqualität verbessern sich.5

Das kommt auch dem Geschäft zugute. Denn gesunde, leistungsfähige und zufriedene Beschäftigte sind motiviert, identifizieren sich stärker mit ihrem Unternehmen und engagieren sich dadurch mehr. Weniger Krankheitsausfälle bedeuten größere Produktionszahlen und weniger Kosten. Auf diese Weise erhöhen gesundheitsfördernde Maßnahmen für die Mitarbeitenden die Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens und werten außerdem das Image auf.

 

Individuelle Gesundheitsförderung mit der machtfit-Plattform

Was können Sie jetzt tun, um betriebliche Gesundheitsförderung steuerfrei zu etablieren und sauber abzurechnen?

Viele Unternehmen können die Abrechnung intern nicht durchführen, da ihnen finanzielle und personale Ressourcen fehlen. Besonders Unternehmen mit einem großen Angebot an gesundheitsfördernden Maßnahmen haben es schwer – da alle Kurse zertifiziert sein müssen. Das zu prüfen kostet Zeit & Geld. machtfit übernimmt für Sie die komplette Abrechnung und gewährleistet die Möglichkeit der Bezuschussung nach § 3 Nr. 34 EstG.

Als Unternehmen entscheiden Sie selbst, welche Kurse gefördert werden. Die Abrechnung erfolgt automatisiert über die machtfit-Plattform, so wird die Nutzung der steuerlichen Vorteile erleichtert. Alle Buchungsbelege sind so aufbereitet, dass sie den »Leitfaden Prävention« berücksichtigen und steuerlich von Unternehmen weiterverarbeitet werden können. Die Prüfung der Kriterien des Leitfadens »Prävention« der Gesundheitsanbieter übernimmt ebenfalls machtfit – so wird der Verwaltungsaufwand stark reduziert.

 

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