GKV Gesundheitsreport 2019
In dem sogenannten Präventionsbericht geht es um ganz verschiedene Bereiche der Gesundheitsförderung und Prävention: gezielte Gesundheitsförderung durch Arbeitgeber, präventive Angebote in anderen Lebenswelten wie Kitas, Schulen und Kommunen und Maßnahmen zur individuellen verhaltensbezogenen Prävention. Außerdem berichtet er darüber, ob die Krankenkassen ihre gesteckten Ziele im Berichtszeitraum erreichen konnten und welche Empfehlungen sie geben.
Betriebliche Gesundheitsförderung als wichtige Säule
Wichtige Säule der Gesundheitsförderung und Prävention ist die betriebliche Gesundheitsförderung (BGF), also die Gesundheitsförderung durch Arbeitgeber. Sie zielt auf die »Verbesserung der gesundheitlichen Situation und die Stärkung der Ressourcen und Kompetenzen der berufstätigen Versicherten« ab.
Vor allem angesichts des zunehmenden (digitalen) Wandels der Arbeitswelt braucht es eine gesunde und engagierte Belegschaft, die hoch motiviert, leistungsfähig und zufrieden ist. Hier kommt der betrieblichen Gesundheitsförderung eine wesentliche Bedeutung zu. Aus diesem Grund investieren die Krankenkassen hohe Millionenbeträge in diese Form der Prävention. Sie verstehen sich als Ansprechpartner und Begleiter im gesamten BGF-Prozess: Sie möchten mit den Unternehmen eng zusammenarbeiten und bieten an, zu informieren, zu analysieren, Maßnahmen umzusetzen und zu evaluieren.
Immer mehr Betriebe nehmen dieses Angebot wahr: Im Jahr 2018 fand der Großteil der Maßnahmen im verarbeitenden Gewerbe (32 %) und in anderen Dienstleistungsbranchen (17 %) sowie im Gesundheits- und Sozialwesen (16 %) statt. Es sind vor allem Betriebe mit 100 bis 250 Mitarbeitern, die BGF-Maßnahmen offerieren. Aber auch immer mehr kleine Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten entscheiden sich dazu, ihren Mitarbeiten eine betriebliche Gesundheitsförderung anzubieten. 2018 machten sie immerhin 24 % aller beteiligten Betriebe aus.
Fast zwei Drittel der Maßnahmen sind für alle Mitarbeiter eines Betriebs geeignet (65 %), während sich etwa ein Drittel der Maßnahmen auf besondere Zielgruppen bezieht. Die Zielgerichtetheit der Maßnahmen kann sich auf die Betriebsebene (z. B. Führungsebene) beziehen oder aber auf die Tätigkeit. Typische Beispiele hierfür sind Maßnahmen für Beschäftigte, die körperlich sehr anstrengenden Tätigkeiten ausüben.
Im Durchschnitt dauert die Förderung einzelner Projekte zwei Jahre. Nach dem Ende sollen die Betriebe jedoch dazu in der Lage sein, die betriebliche Gesundheitsförderung in Eigenverantwortung fortzusetzen.
Gesundheitsförderungs- und Präventionsziele
- arbeitsbedingte Belastungen des Bewegungsapparates vorbeugen
- Verhältnisprävention gegen psychische Fehlbelastungen ausbauen
- gesunde Führung fördern
- die Zahl verhaltensbezogener Maßnahmen zur Stressbewältigung am Arbeitsplatz erhöhen
- für betriebliche Präventionsmaßnahmen und Gesundheitsförderung mehr Arbeitgeber kleiner und mittlerer Betriebe gewinnen
- die Zahl der Steuerungsgremien (unter Einbeziehung der für den Arbeitsschutz Verantwortlichen) zu erhöhen
- mehr Gesundheitszirkel im Betrieb einführen
- die Vereinbarkeit von Familien- und Berufsleben verbessern
Für den Zeitraum 2013 bis 2018 konnten die Krankenkassen die meisten dieser Ziele erreichen. Lediglich das erstgenannte Ziel, die Vorbeugung arbeitsbedingter Belastungen des Bewegungsapparates, bedarf in den kommenden Jahren noch intensiverer Bemühungen.
Wer profitiert von den Investitionen der Krankenkassen?
Wie aus dem aktuellen Präventionsbericht hervorgeht, haben im Jahr 2018 etwa 4,6 Millionen Menschen in 42.000 Settings an nicht-betrieblichen Maßnahmen der Gesundheitsförderung und Prävention teilgenommen. Das sind 4 % mehr Menschen als im Jahr zuvor. Auch die Zahl der Settings stieg im Vergleich zum Vorjahr um 7 % an.
Die betriebliche Gesundheitsförderung erreichte im Jahr 2018 etwa 2,2 Millionen Beschäftigte in 20.000 Unternehmen. Auch hier ließ sich ein Anstieg verzeichnen: 16 % bei der Anzahl der Beschäftigten, 11 % bei der Anzahl der Betriebe.
Im Bereich der individuellen verhaltensbezogenen Prävention gab es rund 1,7 Millionen Teilnehmer an verschiedenen Programmen und Kursen. Diese Zahl entspricht ungefähr der des Vorjahres. Bei den meisten Kursen ging es um Bewegung (69 %) oder Stressbewältigung (28 %).
Insgesamt zahlten die Krankenkassen im Jahr 2018 über 544 Millionen € für Prävention und Gesundheitsförderung. Das entspricht einem Wert von 7,49 € pro Versichertem. Dieser ist gegenüber dem Vorjahr um 3 % gestiegen. Die durchschnittliche Ausgabe von 7,49 € für jede versicherte Person übertrifft die vom Gesetzgeber vorgesehene Summe für Prävention und Gesundheitsförderung von 7,34 € pro Person (§ 20 Abs. 6 SGB V).
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